Benutzungsordnung

  1. Mitglieder aller DAV-Sektionen können bei Vorlage ihres DAV-Ausweises maximal 6 Titel kostenlos ausleihen.

  2. Vor der ersten Ausleihe ist eine Registrierung erforderlich.

  3. Minderjährige benötigen dafür die schriftliche Einwilligung eines/ einer gesetzlichen Vertreters/Vertreterin mit Vorlage des DAV-Ausweises oder eines Personal-Ausweises.
                                
  4. Die Ausleihfrist beträgt 4 Wochen. Die Leihfrist kann während der Bücherei-Öffnungszeiten persönlich oder telefonisch einmalig um 4 Wochen verlängert werden.

  5. Bei Fristüberschreitung werden Mahnungen zunächst per E-Mail, bei Erfolglosigkeit per Brief zugesandt.

  6. Für verloren gegangene Karten/ Bücher müssen Ausleiher Ersatz leisten durch Wiederbeschaffung oder Erstattung des Kaufpreises.

  7. Mit der Ausleihe wird die Benutzungsordnung anerkannt.