Benutzungsordnung
- Mitglieder aller DAV-Sektionen können bei Vorlage ihres DAV-Ausweises maximal 6 Titel kostenlos ausleihen.
- Vor der ersten Ausleihe ist eine Registrierung erforderlich.
- Minderjährige benötigen dafür die schriftliche Einwilligung eines/ einer gesetzlichen Vertreters/Vertreterin mit Vorlage des DAV-Ausweises oder eines Personal-Ausweises.
- Die Ausleihfrist beträgt 4 Wochen. Die Leihfrist kann während der Bücherei-Öffnungszeiten persönlich oder telefonisch einmalig um 4 Wochen verlängert werden.
- Bei Fristüberschreitung werden Mahnungen zunächst per E-Mail, bei Erfolglosigkeit per Brief zugesandt.
- Für verloren gegangene Karten/ Bücher müssen Ausleiher Ersatz leisten durch Wiederbeschaffung oder Erstattung des Kaufpreises.
- Mit der Ausleihe wird die Benutzungsordnung anerkannt.