Medienecho 2017


Gerichtsurteil: DAV-Hallen dürfen gefördert werden

Am Montag, 18. Dezember, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin entschieden, dass die DAV-Sektion Berlin für ihre Kletterhalle und für einen begrenzten Zeitraum eine unzulässige Sportförderung erhalten hat – in Form einer vergünstigten Miete für ein Grundstück.

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Erklärung für Offenheit und Toleranz

Erklärung des DAV-Präsidiums

Als große zivilgesellschaftliche, unabhängige Organisation nimmt der Deutsche Alpenverein e.V. (DAV) seine gesellschaftliche Verantwortung sehr ernst. Er will seine Position als großer deutscher Sport- und Naturschutzverband nutzen, um einen wesentlichen Beitrag zum Gemeinwohl zu leisten.

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