Von der Halle an den Fels

02.04.2022–09.04.2022

Kursinhalt:
Der Kurs „Von der Halle an den Fels“ steht dann an, wenn der erste Felskontakt beim Klettern in Freien beginnt. Er nimmt die Erfahrungen des Hallenkletterns auf und überträgt sie auf den Felsen. Darüber hinaus werden einige Techniken im Sportklettern gezeigt und geschult. So stehen u.a. Abseilen, gesichertes Fädeln, Einrichten und Abbau einer Sicherung am Felskopf mit den zugehörigen Kommandos an. Für das Einüben der neu gelernten Techniken nehmen wir uns ausreichend Zeit.

Voraussetzungen:
Beherrschen des eigenen Sicherungsgerätes, Sicherungspraxis, Vorstiegserfahrung im min.
III Grad nach UIAA

Vortreffen:
06.03.2022 in der Kletterhalle des DAV Frankfurt Homburger Landstr. 283, FFM, Zeit wird noch bekannt begeben.

Termine:

Samstag 02.04.2022,
12:00–18:00 Uhr
Eschbacher Klippen Treffen vor Ort
Samstag 09.04.2022,
10:00-19:00 Uhr
Steinbruch Schriesheim Abfahrt um 10 Uhr in FFM,
Rückkehr gegen 19 Uhr in FFM

Kosten:
Kursgebühr: 60,- €

Teilnehmende:
Min. 4 bis max. 6 Teilnehmende

Anmeldung:
Anmeldeschluss ist der 06.02.2022

Anmeldung nur hier über die Kursseite der Sektion Frankfurt am Main (Achtung neues Verfahren)

Eine Anmeldung für mehr als einen Teilnehmenden ist nur für Familien oder einen gemeinsamen Haushalt vorgesehen. Andernfalls bitte für jede Person die Anmeldung einzeln ausfüllen.

Zur Anmeldung

Bitte schau dir vor der Anmeldung die Teilnahmebedingungen an.

Leitung/Kontakt:
Egbert Kapelle, Trainer C Bergsteigen und Trainer B Klettersteig
egbert.kapelle@gmx.de

Der Kurs wird schnell ausgebucht sein.
Nach der Anmeldung bekommst du eine Bestätigung, weitere Info und eine Ausrüstungsliste.

Ort: Eschbacher Klippen und Steinbruch Schriesheim

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Bergsteigen ist nie ohne Risiko. Deshalb erfolgt die Teilnahme an einer Sektionsveranstaltung, Tour oder Ausbildung grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die Tourenleiter oder Ausbilder, andere Sektionsmitglieder oder die Sektion, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen der entsprechende Schaden abgedeckt ist. Insbesondere ist eine Haftung der Ausbilder, Tourenleiter und -referenten oder der Sektion wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit kein Versicherungsschutz besteht oder die Ansprüche über den Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen.