Mehrseillängenrouten im Schweizer Jura, intensiv
25.09.2018–03.10.2018
Kurs He 01.18
Einführung in das Klettern gut gesicherter Mehrseillängenrouten im Schweizer Jura, intensiv
Im Schweizer Jura finden sich gut gesicherte Klettereien mit 3-8 Seillängen. Diese sind hervorragend geeignet, um das selbständige Klettern von Mehrseillängenrouten zu üben. In landschaftlich schöner Umgebung und nur 400km von Frankfurt entfernt werden wir das Klettern in Dreierseilschaft, das Nachholen, Abseilen und das Klettern mit dem Doppelseil üben. Ziel ist die selbständige Begehung gut gesicherter Mehrseillängenrouten.
„Intensiv“ bedeutet: Zwei Trainer für vier Teilnehmer, obligatorischer Schulungsabend in der DAV Halle in Ffm., früher Beginn der Klettertage.
Voraussetzungen: Kletterschein „Vorstieg“ oder entsprechende Kenntnisse, insb. sicheres Beherrschen einer gängigen Sicherungsmethode. Kletterkönnen im Nachstieg im unteren fünften Grad. Kondition für mehrere Stunden Klettern am Tag. Die Fähigkeit früh genug aufzustehen um einen Herbsttag ideal nutzen zu können.
Obligatorischer Schulungsabend: Dienstag 25.09. 19:00 Uhr in der DAV Halle
Kursbeginn: Samstag 29.09., 13:00 Uhr vor Ort
Kursende: Mittwoch 03.10. Mittags
Teilnehmerzahl: 4
Unterkunft: Einfache Ferienwohnung, Hütte o.ä mit Selbstversorgung (wird von der Kursleitung organisiert).
Kosten: 285,- €, ohne Anreise, Unterkunft und Verpflegung
Kursleiter: Frank Gundersdorff und Christian Strunz, beide Trainer C Klettersport
Anmeldeschluss: 31. Juli 2018
Anmeldung mittels Anmeldebogen, lesbar und mit Unterschrift per Post oder gescannt an:
Christian Strunz, Wildenbruchstr. 41a, 60431 Ffm.
kletterkurs@arcor.de
Teilnahmebedingungen und Anmeldeformular
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Bergsteigen ist nie ohne Risiko. Deshalb erfolgt die Teilnahme an einer Sektionsveranstaltung, Tour oder Ausbildung grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die Tourenleiter oder Ausbilder, andere Sektionsmitglieder oder die Sektion, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen der entsprechende Schaden abgedeckt ist. Insbesondere ist eine Haftung der Ausbilder, Tourenleiter und -referenten oder der Sektion wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit kein Versicherungsschutz besteht oder die Ansprüche über den Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen.