An beliebten hessischen Felsen droht dem Klettern das Aus

Ein Kletterer in den Sandsteinfelsen von Heubach.
Hoch hinaus in Heubach - bald nicht mehr möglich? Foto: Jörg Krause

Das Land Hessen will das Hessische Naturschutzgesetz novellieren, um den Vogelschutz zu verbessern. Mit der Reform drohen allerdings umfangreiche Felssperrungen - deshalb haben sich betroffene naturverbundene Outdoor-Sportvereine zusammengefunden, um dagegen zu protestieren und eine Reform mit mehr Augenmaß zu erreichen.

Der Gesetzesplan
Am 07. November vergangenen Jahres hat die hessische Landesregierung das Verbändeanhörungsverfahren für ein neues Hessisches Naturschutzgesetz (HeNatG) eingeleitet. In dem Gesetzesentwurf enthalten ist der neue Paragraph 36 „Schutz von horstbewohnenden Großvogelarten“. Darin heißt es:

„(1) Unbeschadet weiterer Rechtsvorschriften ist es in der Zeit vom 1. Dezember bis 30. September verboten, Horstbäume und Brutfelsen von Schwarzstörchen, Rotmilanen, Uhus und Wanderfalken zu besteigen oder diese in einem Umkreis von 300 Metern in ihrer Funktion als Fortpflanzungs-, Brut-, Aufzucht- und Ruhestätten durch Aufsuchen, Filmen, Fotografieren, den Einsatz von Drohnen oder vergleichbare störende Handlungen zu gefährden.“

Was bedeutet das?
Für wichtige hessische Felsklettergebiete heißt das: Wer sich von Januar bis Oktober dem Felsen auf weniger als 300 Metern nähert, verstößt gegen das HeNatG und muss womöglich mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Wenn das Gesetz in seiner jetzigen Form verabschiedet wird, käme das einem weitgehenden Kletterverbot an den betroffenen Felsen gleich. Dies würde auch das Aus für das Klettern an den drei wichtigsten Kletterfelsen Südhessens bedeuten, den Sandsteinbrüchen Hainstadt, Silberwald und Heubach. Damit wäre auch unsere Sektion stark betroffen, denn die Jugendgruppe, der Kletterclub Frankfurt (KCF) und die Jungmannschaft besuchen häufig die Felsen von Hainstadt und Heubach.

Was kann ich tun?
In Hessen wird im Herbst ein neuer Landtag gewählt. Ein guter Zeitpunkt, dich einzumischen: Schreibe deiner/deinem Wahlkreisabgeordneten (Kontakte siehe unten), was für dich am Klettern und Wandern an hessischen Felsen wertvoll ist. Argumentiere sachlich und freundlich und betone,dass es dir nicht um ein Entweder-Oder geht, sondern um die Vereinbarkeit von Klettern und Vogelschutz. Du hast jetzt die Gelegenheit, deinen persönlichen Beitrag für eine erlebbare Felsenlandschaft in Hessen zu leisten - und unsere Demokratie aktiv mitzugestalten. Nutze diese Chance! Je mehr und vielstimmiger wir sind, desto besser die Aussichten, etwas zu bewegen.

Was tun unsere Interessensvertreter*innen?
Im Rahmen des Verbandanhörungsverfahrens hat sich ein Bündnis zusammengefunden, bestehend aus:

• Interessengemeinschaft (IG) Klettern und Naturschutz in Rhein-Main
• Deutscher Alpenverein (DAV) Landesverband Hessen
• DAV Sektion Darmstadt & AG Klettern Odenwald
• Alpinclub Kassel
• Naturfreunde Bundesverband
• Kommission Klettern und Naturschutz des DAV
• Kuratorium Sport und Natur
• Landessportbund Hessen

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens haben die Vereine Stellungnahmen eingereicht. Das Bündnis wird weiterhin alles tun, um auf die Reform Einfluss zu nehmen und sie in eine naturbegehungsfreundliche Form zu überführen.

Weitere Infos
- Die IG Klettern und Naturschutz in Rhein-Main berichtet laufend, wie der Prozess weitergeht.
- Wer dein/e Wahlkreisabgeordnete*r ist, kannst du hier erfahren.

 

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