Teilnahmebedingungen für die Kurse
des Schulungs- und Ausbildungsprogrammes

Gilt für alle Angebote der Sektion:
Alpines, Mittelgebirge und Kletterhalle (incl. Klettern mit Handicap)

Anmeldung

Teilnahmeberechtigt sind nur Mitglieder der Sektion Frankfurt am Main und Mitglieder anderer Sektionen des DAV. Ausnahmen werden im Ausschreibungstext benannt.

An außeralpinen Grund- und Anfängerkursen sowie Veranstaltungen zur Kletterscheinabnahme (outdoor) können auch Nichtmitglieder teilnehmen.

Das Kursangebot des Kletterzentrums der Sektion ist für alle Interessenten zugänglich.

Die Teilnahme an Veranstaltungen für Klettern mit Handicap ist auch für Nicht-Mitglieder möglich.
Zusätzlich sind Nicht-Mitglieder, die an den Veranstaltungen für Menschen mit Handicap teilnehmen, durch eine bestehende Versicherung beim Landessportbund versichert.

Bei allen Kursen gilt die Reihenfolge der schriftlichen Anmeldung. Bei Tourenveranstaltungen wird zusätzlich das Leistungsvermögen des Interessenten berücksichtigt. Die endgültige Entscheidung trifft der jeweilige Kursleiter. Wir bitten jeden Interessenten, sich selbstkritisch zu beurteilen, bevor er sich anmeldet. Die Anmeldefristen sind einzuhalten. Sie erhalten grundsätzlich auf Ihre Anmeldung eine Teilnahmebestätigung oder Absage.

Bezahlung

Mit der Teilnahmebestätigung wird die Kursgebühr eingezogen. Die Teilnahme ist erst nach Eingang der Zahlung für beide Seiten verbindlich. Wird nicht rechtzeitig bezahlt, kann der Kursleiter den reservierten Platz an Dritte vergeben. Bei verspäteter Ankunft / vorzeitiger Abreise des Teilnehmers besteht kein Anspruch auf Erstattung anteiliger Kursgebühren.

Leistung

Soweit dem Programm nichts anderes zu entnehmen ist, wird die Kursgebühr für die Organisation und die Auslagen des Kursleiters erhoben. Übernachtungen, Verpflegung, Fahrtkosten usw. trägt jeder Teilnehmer selbst.

Rücktritt

Bei einem Rücktritt bis zu dem in der Ausschreibung genannten Anmeldeschluss werden die gezahlten Gebühren fast in voller Höhe erstattet. Abzüglich einer Bearbeitungsgebühr. Ausnahme: Für reservierte Unterkünfte und Fahrtplätze sind die entstandenen Kosten zu tragen.
Bei einem Rücktritt nach Anmeldeschluss werden 75% bis 100% der Gebühren einbehalten. Die Details für jeden Kurs sind bei der Anmeldung unter "Stornierungsregeln" sichtbar.

Änderungen / Abbruch der Veranstaltung

Aus Sicherheitsgründen kann das Programm geändert oder abgebrochen werden (z.B. Wetterlage, Lawinengefahr, mangelnde Fähigkeiten der Teilnehmer). In solchen Fällen erfolgt keine Erstattung der Kursgebühren. Die Entscheidung trifft der Kursleiter. Ein Anspruch auf die ausgeschriebenen Touren besteht nicht. Sollten Kurse aus unvorhergesehenen Gründen oder wegen zu geringer Teilnehmerzahl abgesagt werden müssen, ergeht rechtzeitig eine schriftliche Nachricht. In diesem Fall wird die Kursgebühr anteilig zurückgezahlt.

Weitergehende Ansprüche gegen die Sektion bestehen nicht.

Krankheit / Verletzung

Erkrankt oder verletzt sich ein Teilnehmer bei einem Kurs ohne fahrlässiges Verschulden des Übungsleiters, und kann sich deswegen nicht am vollen Kursangebot beteiligen, besteht kein Anspruch auf Erstattung / Teilerstattung der Kursgebühren. Bei Erkrankung vor Kursbeginn gelten die Regelungen wie in Position „Rücktritt“. Siehe oben.

Ausschluss

Sollte ein Teilnehmer - besonders bei Hochgebirgstouren - entgegen den Anordnungen des Kursleiters durch sein Verhalten die eigene Sicherheit oder die der Gruppe gefährden, so kann er von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Das gilt auch für mangelnde konditionelle / technische Fähigkeiten. Eine Rückerstattung der Kursgebühr erfolgt nicht.

Haftung

Die objektiven Gefahren beim Bergsport (Steinschlag, Spaltensturz, Lawinen etc.), stellen ein erhöhtes Unfallrisiko da, das auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung unserer Kursleiter nicht ausgeschlossen werden kann. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit vorausgesetzt. Die Teilnahme an einer Veranstaltung der Sektion erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Jeder Teilnehmer verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen andere Teilnehmer oder die Sektion, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen der entsprechende Schaden abgedeckt ist. Insbesondere ist eine Haftung der Kursleiter, Begleiter oder von Verantwortlichen der Sektion wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit kein Versicherungsschutz besteht oder die Ansprüche über den Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen. Versicherungsschutz genießen nur AV-Mitglieder im Rahmen der für Sie beim DAV- Hauptverein abgeschlossenen Versicherung. Eine günstige Zusatzversicherung kann über den DAV abgeschlossen werden. Entsprechende Informationen können auf der Geschäftsstelle angefordert werden.