Klettern - Von der Halle an den Fels
26.03.2020–29.03.2020
Von der Halle an den Fels – im Frankenjura
Kurs WI 17-20
Donnerstag 26. März (abends in der DAV Halle) und Samstag und Sonntag 28./29. März im Frankenjura
Der Kurs wendet sich an alle die auch „Draußen“ vorsteigen wollen. Den zwei Tagen am Fels wird eine Kurseinheit in der Halle vorausgehen; so haben wir genug Zeit um auf alles Wichtige einzugehen und ausreichend zu üben. Die Klettergärten im Frankenjura bieten dazu hervorragende Bedingungen.
Vermittelt wird das Vorsteigen, Abseilen, Umbauen etc. am Fels.
Erforderliche Vorkenntnisse:
Beherrschen einer Sicherungsmethode, vorzugsweise Kletterschein Vorstieg oder entsprechendes Können.
Kursbeginn-Kursende:
Donnerstag um 19:00 Uhr, DAV Kletterzentrum, Treffpunkt an der Theke, sowie Samstag 9.00 Uhr, Ort wird noch bekanntgegeben.KUrs endet am Sonntag später Nachmittag
Anreise:
In zu bildenden Fahrgemeinschaften
Übernachtung:
Betzenstein in Zelt, Matrazenlager oder Zimmer, Einzelheiten werden noch mitgeteilt
Teilnehmerzahl: Mindestens 6, max. 8 Teilnehmer
Kursgebühr:
85 €. Dazu kommt der Halleneintritt sowie Fahrtkosten, Essen und Unterkunft.
Ausrüstung:
Gurt, Sicherungsgerät, Helm, Kletterschuhe; Kurzprusik (= 90 cm Reepschnur mit 5-6 mm Durchmesser), eine kurze Bandschlinge 60 cm sowie zwei Karabiner mit Verschlußsicherung und - sofern vorhanden – Expresschlingen; Seile werden gestellt.
Anmeldeschluß: 1. März
Kursleiter:
Rosa Maria Lehr und Christian Strunz, beide Trainer C Sportklettern. Schriftliche und gut lesbare (oder gescannt per E-Mail) Anmeldung mit dem im Mitteilungsheft, bzw. zum download bereitstehenden Formular an: Christian Strunz,nWildenbruchstr. 41a, 60431 Frankfurt am Main, kletterkurs@arcor.de
Es gelten die Teilnahmebedigungen, die auf der Website eingesehen werden können und sollten.
Ort: Frankfurt und Betzenstein/Frankenjura
Bergsteigen ist nie ohne Risiko. Deshalb erfolgt die Teilnahme an einer Sektionsveranstaltung, Tour oder Ausbildung grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die Tourenleiter oder Ausbilder, andere Sektionsmitglieder oder die Sektion, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen der entsprechende Schaden abgedeckt ist. Insbesondere ist eine Haftung der Ausbilder, Tourenleiter und -referenten oder der Sektion wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit kein Versicherungsschutz besteht oder die Ansprüche über den Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen.