Skitouren im Tiroler Wipptal / Obernbergertal

13.02.2022–19.02.2022

Aufbaukurs Skibergsteigen

Termin:
Start: So. 13. Feb. 17:00 Uhr
Ende: Sa. 19. Feb. 10:00 Uhr,  5 Tourentage, 6 Übernachtungen
Tägliches Programm ab 8:00 Uhr. Bei Bedarf abends bis 21:00 Uhr (Theorie)

Beschreibung:
Auf tägl. Skitouren und theoretisch werden Kenntnisse und Fähigkeiten für die Durchführung von Skitouren vermittelt. Entsprechend den Verhältnissen gehen die Touren auch ins Valsertal, Schmirntal und/oder Pflerchtal/Südtirol.

Kursinhalt:
Tourenplanung und Geländebeurteilung, Spuranlage und Aufstiegstechniken, Verhalten bei der Abfahrt, Orientierung, Schnee und Lawinenkunde, Verschütteten Suche, Natur- und Umweltschutz.

Anforderungen:
Sicheres und zügiges Skifahren wird vorausgesetzt, gutes fahren auf allen Pisten und Stemmschwung im unpräparierten Gelände/ Tiefschnee.
Kondition für 3 - 4  stündige Aufstiege (bis 1000 Hm) und Abfahrt.

Ausrüstung:
Tourenski, Steigfelle, Harscheisen, Skitourenstiefel
In der Sektion können LVS-Gerät, Lawinenschaufel und Sonde ausgeliehen werden.

Unterkunft:
Obernberg  am Brenner,  Almi´s Berghotel.  DZ/HP € 78,-    EZ/HP € 98,-   Kurtaxe  € 2,-
Für die Unterkunft sind die Teilnehmer selbst zuständig!
https://www.almis-berghotel.at/index.php/impressum

Kosten:
Kursgebühr: 190,- €
zzgl. Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten und ggfs. Liftkosten

Teilnehmer:
Mindestens 5, maximal 6 Personen

Anmeldung:
Anmeldeschluss: 15. Dezember 2021
!  Vor der Kursbuchung bitte ich um eine Absprache mit mir  !
Anmeldung nur hier über die Kursseite der Sektion Frankfurt am Main (Achtung: neues Verfahren!)

Zur Anmeldung

Leitung / Kontakt:
René Malkmus  (FÜL  Skibergsteigen)
Mail: pr.malkmus@t-online.de
Tel. 06101/ 85012

Bitte lesen Sie gründlich die Teilnahmebedingungen.

Ort: Obernberg am Brenner / Österreich

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Bergsteigen ist nie ohne Risiko. Deshalb erfolgt die Teilnahme an einer Sektionsveranstaltung, Tour oder Ausbildung grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit gegen die Tourenleiter oder Ausbilder, andere Sektionsmitglieder oder die Sektion, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen der entsprechende Schaden abgedeckt ist. Insbesondere ist eine Haftung der Ausbilder, Tourenleiter und -referenten oder der Sektion wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit kein Versicherungsschutz besteht oder die Ansprüche über den Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen.